|
(Dieses Kapitel befindet sich noch im Aufbau)
Einige Versicherungen sind bei einer langfristigen Fernreise Pflicht, andere sind freiwillig. Im folgenden wird kurz auf
folgende Arten von Versicherungen eingegangen:
- Nationale Krankenversicherung - Auslandsreisekrankenversicherung - Kfz-Haftpflichtversicherung - Personenhaftpflichtversicherung
- Kfz-Kaskoversicherung - Reiserücktrittsversicherung
Nationale Krankenversicherung Solange man in Deutschland arbeitet und nur gelegentlich für kurze Aufenthalte ins Ausland reist, muss man sich
wenige Gedanken über seine Krankenversicherung machen. In Europa gibt es üblicherweise Sozialversicherungsabkommen mit einigen Ländern, so dass man in diesen Ländern bis zu einem gewissen Maß
krankenversichert ist. Nähere Informationen erteilen die jeweiligen Krankenkassen. Spätestens sobald aber Europa verlassen wird, ist der Abschluss einer speziellen Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll.
Ist man für eine längere Zeit ausserhalb Deutschlands unterwegs und nimmt keine Leistungen der Krankenkasse in Anspruch, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, eine
Anwartschaftversicherung abzuschließen. Dabei bezahlt man einen monatlichen Betrag (bei uns etwa 100 Euro pro Person) und ist dann sofort versichert, wenn man wieder
nach Deutschland einreist. Wenn man die Krankenkasse verlässt, weil man einen solch hohen Beitrag, für den man keine Leistung ausser der genannten (Wieder-) Aufnahme
erhält, lehnt die Krankenkasse möglicherweise eine Aufnahme ab, kehrt man krank von der Reise zurück. Diese Aussage erhielten wir von unserer aktuellen Krankenkasse.
Auslandsreisekrankenversicherung Eine Auslandsreisekrankenversicherung deckt Gesundheitsrisiken ab, die im Ausland auftreten können,
allerdings nur unter bestimmten Umständen und nicht in jeglicher Höhe. Die Auslandsreisekrankenversicherungen versichern üblicherweise entweder kurz- oder langfristige
Reisen. Die kurzfristigen Policen decken häufig Reisen bis maximal 45 oder 90 Tagen oder acht Wochen ab und kosten lediglich einen Beitrag von wenigen Euro im Jahr. Wer sich
länger im Ausland krankenversichern will, muss eine langfristige Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Die Auswahl ist allerdings nicht immer ganz einfach, denn
die angebotenen Versicherungen unterscheiden sich häufig im Detail. Ein Preis-/Leistungsvergleich ist hier sehr sinnvoll. Wenn die günstigste Versicherung nicht einige
grundlegende Risiken absichert, kann sie sehr schnell sehr teuer werden. Ein weiterer zu beachtender Aspekt bei der Versicherungsauswahl ist die Selbstbeteiligung pro
Krankheitsfall. Ist diese sehr hoch und es treten viele Krankheitsfälle auf, kann dies auch einiges an Kosten verursachen. Es sollte ebenfalls beachtet werden, wann der
Versicherungsschutz endet, direkt bei Wiedereinreise nach Deutschland oder ob es noch eine gewisse Nachversicherungsfrist nach Einreise gibt (es gibt Versicherungsvarianten von null Tagen bis zu sechs Monaten
oder mehr). Ein weiterer Aspekt kann die Staffelung der Preise sein. Eine Versicherung, die bei einer zweijährigen Reisedauer die preis-/leistungsmäßig günstigste ist, kann
durch Preisstaffelung für eine zweieinhalbjährige Reise teurer als eine andere Versicherung sein. Zusätzlich ist darauf zu achten, wann der monatliche Beitrag jeweils zu
zahlen ist. Manche Versicherungen verlangen das Geld sofort, andere buchen monatlich ab. Auch die Versicherungsdauer sollte ins Kalkül gezogen werden. Ist eine zweijährige Reise geplant, ist es möglicherweise
sinnvoll, sich für einen längeren Zeitraum zu versichern (falls die Reise außerplanmäßig länger dauert) und sich bei vorzeitiger Rückreise den zuviel gezahlten Betrag
zurückerstatten lassen (auch sinnvoll, wenn die Reise außerplanmäßig früher abgebrochen werden muss). Die meisten Versicherungen bieten dies von sich aus an oder bestätigen diese Regelung auf Anfrage.
Über die folgenden Versicherungsarten kommen wir leider erst wieder nach unserer Reise dazu, hier Informationen einzugeben:
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Personenhaftpflichtversicherung
- Kfz-Kaskoversicherung
- Reiserücktrittsversicherung
|
zuletzt aktualisiert: 05. Mai 2002
|
|
|
|