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Internationaler FĂŒhrerschein
Der internationale FĂŒhrerschein wird ĂŒblicherweise beim Ordnungsamt, gelegentlich auch direkt bei der Zulassungsstelle beantragt und manchmal auch sofort ausgestellt. Er ist drei Jahre ab Ausstellungsdatum gĂŒltig. Bei der Beantragung werden in der Regel ein Passbild und eine GebĂŒhr in Höhe von etwa 16 Euro (Stand MĂ€rz 2002) verlangt. In einigen LĂ€ndern ist der internationale FĂŒhrerschein allerdings nur zusammen mit dem nationalen FĂŒhrerschein gĂŒltig.

Carnet de Passage
Das Carnet ermöglicht die vorĂŒbergehende zollfreie Einreise eines Fahrzeugs ins Ausland. Alternativ kann in einigen LĂ€ndern eine ZollgebĂŒhr hinterlegt werden, die bei RĂŒckreise (theoretisch) wieder zurĂŒckerstattet wird. Darauf sollte man sich aber lieber nicht unbedingt verlassen. Wird das Fahrzeug nicht wieder aus dem Land ausgefĂŒhrt, muss es gemĂ€ĂŸ der lĂ€nderspezifischen Regelung dort verzollt werden. Wurde das Fahrzeug bei der Einreise im Carnet ein- aber nicht wieder ausgetragen, verpflichtet sich der ausstellende Automobilclub, den Zollbetrag zu zahlen, stellt ihm spĂ€ter allerdings demjenigen in Rechnung, der sich das Carnet hat ausstellen lassen. Daher wird von dem ausstellenden Automobilclub vor Ausstellung eine zu hinterlegende Kaution oder BankbĂŒrgschaft gefordert, deren Höhe abhĂ€ngig von den bereisten LĂ€ndern und dem Fahrzeugwert ist. (Stand MĂ€rz 2002: In der Regel 10 Prozent des Fahrzeugwertes. FĂŒr Ägypten, Indien, Iran, Pakistan und SĂŒdafrika abhĂ€ngig vom Fahrzeugzeitwert ca. 3.000 Euro (bis ca. 15.000 Euro Zeitwert), ca. 5.000 Euro (bis ca. 25.000 Euro) bzw. ca. 10.000 Euro (bis ca. 50.000 Euro) – weitere Infos im Kapitel „Finanzplanung“). Um zu vermeiden, unnötigerweise Zollsummen zu bezahlen, ist immer darauf zu achten, dass das Fahrzeug bei der Ausreise korrekt wieder aus dem Carnet ausgestempelt wird. Wurde es zusĂ€tzlich im Reisepass eingetragen, ist auch hier Sorge dafĂŒr zu tragen, dass es bei der Ausreise wieder ausgetragen wird. Wie genau das Carnet verwendet wird, ist normalerweise in den vom ausstellenden Automobilclub versandten Begleitdokumenten nachzulesen, deshalb wird dieses Verfahren hier nicht nĂ€her erlĂ€utert.

Internationale Kfz-Versicherung
(GrĂŒne Versicherungskarte)
Dieses Dokument bestĂ€tigt eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Ihre GĂŒltigkeit ist allerdings auf die LĂ€nder Iran, Israel, Marokko und Tunesien beschrĂ€nkt. Da in den meisten sonstigen LĂ€ndern eine eigene Haftpflichtversicherung fĂŒr das Fahrzeug abgeschlossen werden muss, die nur dann gĂŒltig ist, wenn auch eine Versicherung im Heimatland des Reisenden besteht, kann die grĂŒne Versicherungskarte gegebenenfalls genutzt werden, um die Versicherung im Heimatland nachzuweisen.

Internationaler Zulassungsschein
Im Internationalen Zulassungsschein sind einige Daten des Fahrzeugs aufgelistet und deren Bedeutung ist in verschieden Sprachen erlĂ€utert. Er wird von der Zulassungsstelle gegen eine GebĂŒhr ausgestellt. Die GĂŒltigkeit orientiert sich in der Regel an der nĂ€chsten TÜV-Hauptuntersuchung, allerdings maximal ein Jahr. Im Ausland kann sie nicht verlĂ€ngert werden. Die internationale Zulassung kann helfen, das Fahrzeug als ordnungsgemĂ€ĂŸ in Deutschland angemeldet auszuweisen.

Warndreieck und Verbandskasten
Hierbei handelt es sich zwar nicht um Fahrzeugpapiere, aber das MitfĂŒhren dieser GerĂ€tschaften kann unterwegs helfen, Schmiergeldzahlungen einzuschrĂ€nken. Bei Fahrzeugkontrollen in den bereisten LĂ€ndern kann es vorkommen, dass die OrdnungskrĂ€fte diese GerĂ€tschaften sehen wollen und, falls nicht vorhanden, eine „Ordnungsstrafe“ verhĂ€ngen. Durch das MitfĂŒhren von Warndreieck und Verbandskasten können solche Geldforderungen gegebenenfalls umgangen werden.

 

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zuletzt aktualisiert: 03. MĂ€rz 2002


 

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